Allgemeine Geschäftsbedingungen DER LEIPZIGERIN
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen DER LEIPZIGERIN  und dem Besteller kommt durch schriftliche Bestätigung (Fax, E-mail,  Brief) des individuellen Angebotes durch den Kunden zustande. Der  Buchungsvorgang ist mit der schriftlichen  Buchungsbestätigung durch DIE  LEIPZIGERIN abgeschlossen. Mit der Buchung erkennt der Kunde die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Jedwede Änderungen nach Abschluss  des Buchungsvorganges (z.B. Termin, Uhrzeit, Treffpunkt, Art des  Leistungsgegenstandes) bedürfen einer erneuten schriftlichen Bestätigung  durch den Kunden und DER LEIPZIGERIN.
2. Durchführung
Auftritte werden nur in separaten Räumlichkeiten durchgeführt.
Die  maximale Gruppengröße bei Stadtrundgängen liegt bei 25, bei  Kostümrundgängen bei 20 Personen. Bei größeren Gruppen wird empfohlen  einen zusätzlichen Gästeführer zu buchen oder es ist ein Aufpreis von  3,00 EUR bei Kostümrundgängen 4,00 EUR/Person, mindestens jedoch von 20,00 € zu bezahlen. Die empfohlene  max. Gruppengröße (mit Sprachverstärker) liegt bei 38 Personen.
Strecken-  und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen (z. B.  Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Unwetter etc.) oder aus notwendigen  organisatorischen Gründen ergeben. Der Gästeführer ist verpflichtet,  eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten.  Ist bis dahin keine telefonische Rückmeldung vom Kunden bezüglich der  Verspätung erfolgt, darf sich der Gästeführer entfernen. Bei verspätetem  Eintreffen einer Gruppe wird ein Wartegeld i. H. v. 20,00 € fällig,  wenn die Führung nicht um die Wartezeit verkürzt wird). Im Falle der  Verspätung besteht Anspruch nur auf die ursprünglich gebuchte Zeit.  Sollte es dem Gästeführer zeitlich möglich sein, die Tour entsprechend  den Wünschen des Kunden zu verlängern, so kann dies vor Ort vereinbart  werden. Je halbe Stunde werden Kosten in Höhe von 30,00 € (für  fremdsprachliche Führungen 37,00 €) berechnet. Die Verlängerungskosten  sind grundsätzlich bar vor Ort beim Gästeführer zu entrichten.
Bei  den Rundfahrten ist eine Verlängerung grundsätzlich nur dann möglich,  wenn die Rundfahrt im kundeneigenen Bus durchgeführt wird.
Bei  Auftritten ist DIE LEIPZIGERIN nicht verpflichtet länger als 15 Minuten  auf ihren Einsatz zu warten. Die Wartezeit reduziert die Auftrittszeit.
Das  Verzehren von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken im  angemieteten Bus ist nur nach vorheriger Absprache gestattet und muss im  Vertrag gesondert aufgeführt werden.  Für entstehende Schäden im  angemieteten Bus haftet der Verursacher persönlich.
Das Mitbringen von Haustieren zu Rundfahrten im Mietbus ist ebenfalls vorher schriftlich zu vereinbaren.
Bei  beabsichtigten Mitschnitten einer Führung /eines Auftrittes ist vorab  die schriftliche Genehmigung DER LEIPZIGERIN einzuholen.
3. Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anders vereinbart  erfolgt die Bezahlung direkt vor Ort an den Gästeführer. Wird Bezahlung  per Rechnung gewünscht, so ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren und  die Zahlung binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Skonto auf das  in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen.
Kosten, die ggf. bei Auslandsüberweisungen anfallen, trägt  ausschließlich der Kunde. Bei Leistungen über 500,00 € wird eine  Anzahlung verlangt. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes  vereinbart ist, 30 % der vereinbarten Leistung DER LEIPZIGERIN, bei  durch DIE LEIPZIGERIN zugebuchten Leistungen Dritter mind. 50%. Sollte  dieser Betrag nach Fälligkeit nicht geleistet sein, so ist DIE  LEIPZIGERIN nach einmaliger Zahlungserinnerung zum Rücktritt vom Vertrag  berechtigt.
Im Falle des  Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den  Schuldnerverzug. Für anfallende Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr  in Höhe von 15,00 € für die erste und 20,00 € für die zweite Mahnung  erhoben. 
4. Leistungen / Leistungsänderungen
Der Wegfall einzelner  Leistungen berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum  Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die DIE LEIPZIGERIN nicht  zu vertreten hat. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch DIE  LEIPZIGERIN zu vertreten, so hat DIE LEIPZGERIN das Recht, diese  Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Kunde  ist hiervon in Kenntnis zu setzen.
Die Führungen werden in der Regel  von der LEIPZIGERIN persönlich durchgeführt. Sollte DIE LEIPZIGERIN zum  gewünschten Termin nicht verfügbar sein, empfiehlt sie gern einen  adäquaten Ersatz. Kann die Leistung wegen Erkrankung der LEIPZIGERIN  oder höherer Gewalt nicht erbracht werden, kann der Kunde daraus keine  Schadenersatzansprüche ableiten. DIE LEIPZIGERIN bemüht sich im Rahmen  der Möglichkeiten um Ersatz.
Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag angeboten.
Bei  der Buchung zusätzlicher Fremdleistungen (Beförderung, Bewirtung etc.),  gelten die Stornierungs-bedingungen der jeweiligen Leistungspartner.  Für Umbuchungen wird eine gesonderte Gebühr (je nach Aufwand) berechnet.
5. Rücktritt und Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vor  Inanspruchnahme der gebuchten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Der  Rücktritt / die Stornierung ist schriftlich zu erklären.
Bei  Rücktritt /Stornierung durch den Kunden fallen pauschalierte Kosten als  angemessener Ersatz für die bereits erfolgten Aufwendungen an. 
Die Staffelung ist wie folgt:
Bis  30 Tage vor Einsatzbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Danach sind  40 %, ab 14 Tagen vor Einsatzbeginn 50%, ab 3 Tagen vor Einsatzbeginn  80% der Auftragskosten, bei einer Stornierung ab 1 Tag vor Einsatzbeginn  und bei Nichtanreise ist der volle Preis zu entrichten.
Bei individuell für den Kunden erarbeiteten Auftrittskonzepten fallen ab 29 Tagen vor Auftrittstermin 85% des Gesamtpreises an.
DIE  LEIPZIGERIN bemüht sich im Falle seines Ausfalles durch Krankheit o.ä.  um einen adäquaten Ersatz. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch  nicht. Ebenso können daraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet  werden.
Bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen  Dritter (z.B. Veranstaltungstickets, Eintrittsgelder,  Beförderungsentgelte, Bewirtung) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.  Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen  Leistungspartner.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach  Vertragsabschluss auf Änderungen (z.B. hinsichtlich des Termins, der  Uhrzeit, des Ablaufes oder der Beförderung) besteht nicht. Wird auf  Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann DIE  LEIPZIGERIN je nach Aufwand ein Umbuchungsentgelt von mindestens 12,00  EUR erheben.
7. Gewährleistung und Haftung
DIE LEIPZIGERIN haftet für  die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige  Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der  Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich  vereinbarten Leistung.
DIE LEIPZIGERIN haftet nicht für  Fremdleistungen (z.B. Beförderung, Bewirtung,  Museums- /  Ausstellungsbesuche, Programmteile anderer Veranstalter).
Haftungsausschluss:  Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an allen  Leistungen auf eigene Gefahr stattfindet und das DIE LEIPZIGERIN keine  Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt.
8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die  für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten  Daten auch weiterhin von DER LEIPZIGERIN für die Kundenbetreuung  verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des  Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Leipzig.
Stand 19.04.2025
DIE LEIPZIGERIN
Dr. Kirsti Dubeck
Tel. +49 341 422 90 43
Fax +49 341 591 05 03
Kontakt(at)die-leipzigerin.de




